top of page

LRS: Lese-Rechtschreib-Schwäche

„Wer langsam lernt, braucht nicht mehr Druck, sondern mehr Zeit.“

Unsere Schule fungiert als LRS-Stützpunkt in der Stadt Görlitz. Auf dieser Seite bieten wir Ihnen Informationen zur anerkannten Teilleistungsstörung LRS, zum LRS-Feststellungsverfahren sowie zu unseren LRS-Klassen.

Begriffserklärung

Als Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) wird eine Teilleistungsstörung verstanden, deren Hauptmerkmal eine ausgeprägte Beeinträchtigung der Entwicklung der Lese- und Rechtschreibfähigkeit ist, die nicht durch eine allgemeine intellektuelle Beeinträchtigung erklärt werden kann." (VwV des SMK "LRS-Förderung" 29.06.2006)

typische Schwierigkeiten

  • zwei Laute können nicht zu einer Silbe verbunden werden

  • die Silbenzahl zwei- und mehrsilbiger Wörter kann nicht festgestellt werden 

  • es werden ungewöhnlich viele Wörter falsch geschrieben

  • das Lesen (und Sprechen) erfolgt langsam und fehlerhaft

  • die Laute werden nur stockend oder fehlerhaft zu Wörtern zusammengezogen

  • ähnliche Wörter werden beim Lesen verwechselt

  • es werden Vokale ausgelassen und Endsilben verschluckt

  • Einzellaute werden schlecht und fehlerhaft gehört

  • der Inhalt des gelesenen Textes kann nicht wiedergegeben werden

  • längere Wörter können nicht nachgesprochen werden

  • Wörter werden beim Sprechen nur mühsam und zögerlich gefunden

  • der Stift wird beim Schreiben oft verkrampft gehalten

  • die Schrift ist undeutlich und unordentlich.

Feststellungsverfahren

In Sachsen erfolgt das Verfahren zur Feststellung einer LRS in der Regel in Klasse 2. Alle Kinder, die die zweite Klasse einer sächsischen Grundschule besuchen, nehmen im Januar am sogenannten Screening - Verfahren LRS teil. Dies umfasst Lesen und Schreiben. Wenn im Screening Auffälligkeiten festgestellt wurden, erfolgt ein erstes Beratungsgespräch mit den Eltern. Über den genauen Ablauf des LRS-Feststellungsverfahrens informieren wir in einem Elternabend. 

Die Feststellung der LRS erfolgt an unserer Schule durch das Diagnostikteam bestehend aus LRS-Lehrern, Schulpsychologen und Sprachheilpädagogen. Die Eltern werden schriftlich über das Ergebnis des LRS- Feststellungsverfahrens durch das Landesamt für Schule und Bildung Standort Bautzen informiert. Sollte bei einem Kind eine LRS festgestellt worden sein, liegt die Entscheidung bei den Eltern, ob das Kind ab kommendem Schuljahr in einer LRS-Klasse an einer LRS-Stützpunktschule beschult wird.

Lernen in der LRS-Klasse

Bei festgestellter LRS ist die spezifische Förderung am besten in einer LRS-Klasse zu realisieren. Die Schüler lernen in einem kleinen Klassenverband mit bis zu 16 Kindern bei speziell ausgebildeten Lehrkräften. Dabei wird die Klassenstufe 3 als Dehnungsjahr gestaltet, bestehend aus Klasse 3/1 und Klasse 3/2. Durch das Dehnungsjahr haben die Kinder die Möglichkeit in einem entspannten Lernklima zu arbeiten und sich zu entwickeln. Als Besonderheit gibt es in LRS-Klassen das Fach SMU (= Spezifisch muttersprachlicher Unterricht), in dem die spielerische Förderung der Kinder in verschiedenen Wahrnehmungsbereichen sowie eine intensive Leseförderung erfolgen. In Klasse 3/1 steht zu Beginn das Aufbauen und Stärken des Selbstbewusstseins des Kindes im Vordergrund. Eine positive Einstellung zu Schule und Lernen soll (wieder) gefunden werden. In Klasse 3/2 werden die Lehrplaninhalte der 3. Klasse in Deutsch mit spezifischen Methoden und Übungen vermittelt. In den anderen Fächern werden die Unterrichtsinhalte des 3. Schuljahres auf 2 Schuljahre verteilt. Eine LRS kann nicht behoben werden, aber die Kinder können in der LRS-Klasse lernen, mit ihrer Schwäche umzugehen, um ihren weiteren Schul- und Lebensweg bestmöglich zu meistern. Auch mit einer LRS sind alle Bildungswege nach der Grundschule möglich.

bottom of page